|
________________________________________________________________________________________________________________ Forderungen Bündnis BB21 2015 "Grenzen überwinden" Es ist uns bewusst, dass wir von hunderten notwendigen Forderungen nur 12 ausgewählt haben. Sie sind ein Teil einer notwendigen Diskussionskultur zwischen den Parlamenten, den Ministerien und weiteren Organisationen sowie den Menschen vor Ort. Die aufgestellten Forderungen geben damit den Anstoß für einen fortlaufenden Prozess der Auseinandersetzung.
1. Servicegrenzen: Insgesamt und besonders in den letzten Jahren sind über 10.000 Serviceaufgaben abgebaut worden. Dieser Weg muss beendet werden. Für 2015 bis 2018 fordern wir, das wenigstens 10 % (das sind 1000) der ehemaligen Serviceangebote reaktiviert werden. Mit der Vielfalt an privaten Anbietern auf der Schiene sind neue Überlegungen zu einer Gesamtserviceleistung für die Kunden zu entwickeln (finanziell, strukturell, personell und organisatorisch). | 2. Begrüßungsgrenzen: Empfang, Ankommen, Wegfahren, Warten, Umsteigen sind die wesentlichen Elemente des Reisens. Die Reisekultur muss wieder ein Element der Beförderung von Menschen werden. Die Bahnhöfe/Haltestellen/Stationen, wie man es auch nennt, sind wichtige Objekt einer Reisekultur. Dort findet Service im umfassenden Sinne statt. Dieser Service muss neu definiert werden und auf hohem Niveau gesichert werden. Eine Diskussion darüber ist notwendig. | 3. Strukturgrenzen: Alle sporadischen Abstimmungen, Beratungen und Erklärungen haben nicht die notwendigen Veränderungen gebracht. Dazu ist es notwendig, im Land Brandenburg bis zum 31.12.2015 eine ständige Einrichtung der Kooperation zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft (Infrastruktur der Bahn) zu installieren. Der Name sollte Programm sein – der „Kooperationsrat Bahn“. | 4. Betriebsgrenzen: Die Deutsche Bahn und die entsprechenden Agenturen, die im Auftrag der DB tätig sind, beenden die Praxis, für bestimmte Serviceaufgaben Zahlungen zu fordern (3S-Zentralen, Reisezentren, Auskünfte usw.). Die Agenturen erhalten dafür einen Ausgleich durch die DB. Bahnhöfe, die im privaten oder öffentlichen Besitz sind und bestimmte Aufgaben wahrnehmen, erhalten einen finanziellen Beitrag für ihre Arbeit von der DB. | 5. Zuständigkeitsgrenzen: Es gibt 19 Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg. Die Kooperation zur Lösung von landesspezifischen Aufgaben wird nicht ausreichend voran gebracht. „Runde Tische“ für Orte, Regionen, Gebiete, die Kulturlandschaft sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Ziele, Standards und Organisationen zur Durchsetzung der Aufgabe müssen neu diskutiert und umgesetzt werden. Die Kunden müssen im Mittelpunkt des Handels stehen. | 6. Informationsgrenzen: Wir entlassen das Ministerium (MIL) in Brandenburg nicht aus der Verantwortung für ein umfassendes Berichtswesens gegenüber Landtag, Abgeordneten, Entscheidungsträgern und Bürgern. Dazu sind alle Möglichkeiten auszubauen (Bericht an den Landtag, Statistisches Jahrbuch, Internetseite des MIL, Bereitstellungen zusätzlicher Daten für die Abgeordneten usw.). Umfassende Informationen sind eine notwendige Bedingung in einer lebendigen Demokratie. | 7. Verantwortlichkeitsgrenzen: Im Jahre 2014 haben wir die Forderung gestellt - innerhalb der Wiesenburger Erklärungen - nach der strukturellen, persönlichen, personellen und politischen Verantwortlichkeit bei der konkreten Ausgestaltung der Bahnpolitik an die Fraktionen und Abgeordneten des Bundestages. Keine Antwort. Wir werden die Frage der Verantwortlichkeit darum in Form einer Petition bis zum 20.12.2015 an den Bundestag wiederholen. | 8. Regionalgrenzen: Es gibt sie noch, die lebendigen Dörfer! Dörfer und Ortsteile mit Bahnanschluss haben eine Lebensader, die nicht durchtrennt werden darf. Darum unsere Forderung, keine weiteren Bahnhöfe im ländlichen Raum zu schließen und die bestehenden Haltepunkte zu erhalten, auszubauen und anzufahren. Keine Vorbeifahrt der Züge an den anliegenden Dörfern. Die Servicekultur (Arbeit für die Kunden) muss wieder eine höhere Wertschätzung und Qualitätsstufe erhalten. | 9. Kulturgrenzen: Ein Bahnhofssanierungskonzept für die Orte und Bürger und mit den Bürgern, daran wollen wir mitarbeiten. Mobilität ist eine Daseinsvorsorge, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein muss, sie verlangt neues Denken und grenzenlose Zusammenarbeit für den Erhalt lebendiger Dörfer und Städte. Der Prozess soll durch den Kooperationsrat und die Runden Tische vor Ort gesteuert werden. Als Beispiel können die Bahnhöfe Calau, Neustadt/D. und Forst dienen (2015). | 10. Erreichbarkeitsgrenzen: Es ist ein nahtloser Übergang zu anderen Verkehrsmitteln zu erreichen (Busse, Bahnen, Fahrrad, Zubringerautos, Straßenbahnen, S+U-Bahnen und zu Fuß). Deutliche Wegeleit- und Infobeschilderungen zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln sind zu installieren. Die Übersichtstafeln über die Busabfahrten, zu den Schiffsanlegern, Radfahr– und Wanderwegen sind weiter auszubauen und in einer Gesamtkonzeption zu integrieren. | 11. Raumgrenzen (öffentlicher Raum): Die Deutsche Bahn (Station und Service) hat mit dem Umbau und der Neugestaltung der Bahnhöfe/Haltestellen für die kleinen und mittelgroßen Stationen einen Standard für den Zugangsbereich und für die Bahnsteige festgelegt. Es ist unmenschlich, „Kunden“ ca. 70 cm Wartebereich anzubieten. Wir fordern einen Standard für die Bahnsteige von wenigstens 200 cm, in denen man sicher und angenehm umhergehen, warten und sitzen kann. | 12. Solidaritätsgrenzen: In Brandenburg ist die Zusammenarbeit mit den außerparlamentarischen Initiativen nicht ausreichend. Das muss sich ändern. Es gab/gibt hunderte von Forderungen und Initiativen in unserem Land. Bisher haben wir es noch nicht verstanden, mit einer Stimme zu sprechen. Nur in einem gemeinsamen Auftreten können die Forderungen ein Gewicht bekommen. Nicht die Form, nicht der Name ist entscheidend, sondern der Inhalt und der Wille, etwas zu verändern. | 1. Servicegrenzen: Insgesamt und besonders in den letzten Jahren sind über 10.000 Serviceaufgaben abgebaut worden. Dieser Weg muss beendet werden. Für 2015 bis 2018 fordern wir, das wenigstens 10 % (das sind 1000) der ehemaligen Serviceangebote reaktiviert werden. Mit der Vielfalt an privaten Anbietern auf der Schiene sind neue Überlegungen zu einer Gesamtserviceleistung für die Kunden zu entwickeln (finanziell, strukturell, personell und organisatorisch). 2. Begrüßungsgrenzen: Empfang, Ankommen, Wegfahren, Warten, Umsteigen sind die wesentlichen Elemente des Reisens. Die Reisekultur muss wieder ein Element der Beförderung von Menschen werden. Die Bahnhöfe/Haltestellen/Stationen, wie man es auch nennt, sind wichtige Objekt einer Reisekultur. Dort findet Service im umfassenden Sinne statt. Dieser Service muss neu definiert werden und auf hohem Niveau gesichert werden. Eine Diskussion darüber ist notwendig. 3. Strukturgrenzen: Alle sporadischen Abstimmungen, Beratungen und Erklärungen haben nicht die notwendigen Veränderungen gebracht. Dazu ist es notwendig, im Land Brandenburg bis zum 31.12.2015 eine ständige Einrichtung der Kooperation zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft (Infrastruktur der Bahn) zu installieren. Der Name sollte Programm sein – der „Kooperationsrat Bahn“. 4. Betriebsgrenzen: Die Deutsche Bahn und die entsprechenden Agenturen, die im Auftrag der DB tätig sind, beenden die Praxis, für bestimmte Serviceaufgaben Zahlungen zu fordern (3S-Zentralen, Reisezentren, Auskünfte usw.). Die Agenturen erhalten dafür einen Ausgleich durch die DB. Bahnhöfe, die im privaten oder öffentlichen Besitz sind und bestimmte Aufgaben wahrnehmen, erhalten einen finanziellen Beitrag für ihre Arbeit von der DB. 5. Zuständigkeitsgrenzen: Es gibt 19 Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg. Die Kooperation zur Lösung von landesspezifischen Aufgaben wird nicht ausreichend voran gebracht. „Runde Tische“ für Orte, Regionen, Gebiete, die Kulturlandschaft sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Ziele, Standards und Organisationen zur Durchsetzung der Aufgabe müssen neu diskutiert und umgesetzt werden. Die Kunden müssen im Mittelpunkt des Handels stehen. 6. Informationsgrenzen: Wir entlassen das Ministerium (MIL) in Brandenburg nicht aus der Verantwortung für ein umfassendes Berichtswesens gegenüber Landtag, Abgeordneten, Entscheidungsträgern und Bürgern. Dazu sind alle Möglichkeiten auszubauen (Bericht an den Landtag, Statistisches Jahrbuch, Internetseite des MIL, Bereitstellungen zusätzlicher Daten für die Abgeordneten usw.). Umfassende Informationen sind eine notwendige Bedingung in einer lebendigen Demokratie. 7. Verantwortlichkeitsgrenzen: Im Jahre 2014 haben wir die Forderung gestellt - innerhalb der Wiesenburger Erklärungen - nach der strukturellen, persönlichen, personellen und politischen Verantwortlichkeit bei der konkreten Ausgestaltung der Bahnpolitik an die Fraktionen und Abgeordneten des Bundestages. Keine Antwort. Wir werden die Frage der Verantwortlichkeit darum in Form einer Petition bis zum 20.12.2015 an den Bundestag wiederholen. 8. Regionalgrenzen: Es gibt sie noch, die lebendigen Dörfer! Dörfer und Ortsteile mit Bahnanschluss haben eine Lebensader, die nicht durchtrennt werden darf. Darum unsere Forderung, keine weiteren Bahnhöfe im ländlichen Raum zu schließen und die bestehenden Haltepunkte zu erhalten, auszubauen und anzufahren. Keine Vorbeifahrt der Züge an den anliegenden Dörfern. Die Servicekultur (Arbeit für die Kunden) muss wieder eine höhere Wertschätzung und Qualitätsstufe erhalten. 9. Kulturgrenzen: Ein Bahnhofssanierungskonzept für die Orte und Bürger und mit den Bürgern, daran wollen wir mitarbeiten. Mobilität ist eine Daseinsvorsorge, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein muss, sie verlangt neues Denken und grenzenlose Zusammenarbeit für den Erhalt lebendiger Dörfer und Städte. Der Prozess soll durch den Kooperationsrat und die Runden Tische vor Ort gesteuert werden. Als Beispiel können die Bahnhöfe Calau, Neustadt/D. und Forst dienen (2015). 10. Erreichbarkeitsgrenzen: Es ist ein nahtloser Übergang zu anderen Verkehrsmitteln zu erreichen (Busse, Bahnen, Fahrrad, Zubringerautos, Straßenbahnen, S+U-Bahnen und zu Fuß). Deutliche Wegeleit- und Infobeschilderungen zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln sind zu installieren. Die Übersichtstafeln über die Busabfahrten, zu den Schiffsanlegern, Radfahr– und Wanderwegen sind weiter auszubauen und in einer Gesamtkonzeption zu integrieren. 11. Raumgrenzen (öffentlicher Raum): Die Deutsche Bahn (Station und Service) hat mit dem Umbau und der Neugestaltung der Bahnhöfe/Haltestellen für die kleinen und mittelgroßen Stationen einen Standard für den Zugangsbereich und für die Bahnsteige festgelegt. Es ist unmenschlich, „Kunden“ ca. 70-150 cm Wartebereich anzubieten. Wir fordern einen Standard für die Bahnsteige von wenigstens 300 cm, in denen man sicher und angenehm umhergehen, warten und sitzen kann. 12. Solidaritätsgrenzen: In Brandenburg ist die Zusammenarbeit mit den außerparlamentarischen Initiativen nicht ausreichend. Das muss sich ändern. Es gab/gibt hunderte von Forderungen und Initiativen in unserem Land. Bisher haben wir es noch nicht verstanden, mit einer Stimme zu sprechen. Nur in einem gemeinsamen Auftreten können die Forderungen ein Gewicht bekommen. Nicht die Form, nicht der Name ist entscheidend, sondern der Inhalt und der Wille, etwas zu verändern. 1. Servicegrenzen: Insgesamt und besonders in den letzten Jahren sind über 10.000 Serviceaufgaben abgebaut worden. Dieser Weg muss beendet werden. Für 2015 bis 2018 fordern wir, das wenigstens 10 % (das sind 1000) der ehemaligen Serviceangebote reaktiviert werden. Mit der Vielfalt an privaten Anbietern auf der Schiene sind neue Überlegungen zu einer Gesamtserviceleistung für die Kunden zu entwickeln (finanziell, strukturell, personell und organisatorisch). | 2. Begrüßungsgrenzen: Empfang, Ankommen, Wegfahren, Warten, Umsteigen sind die wesentlichen Elemente des Reisens. Die Reisekultur muss wieder ein Element der Beförderung von Menschen werden. Die Bahnhöfe/Haltestellen/Stationen, wie man es auch nennt, sind wichtige Objekt einer Reisekultur. Dort findet Service im umfassenden Sinne statt. Dieser Service muss neu definiert werden und auf hohem Niveau gesichert werden. Eine Diskussion darüber ist notwendig. | 3. Strukturgrenzen: Alle sporadischen Abstimmungen, Beratungen und Erklärungen haben nicht die notwendigen Veränderungen gebracht. Dazu ist es notwendig, im Land Brandenburg bis zum 31.12.2015 eine ständige Einrichtung der Kooperation zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft (Infrastruktur der Bahn) zu installieren. Der Name sollte Programm sein – der „Kooperationsrat Bahn“. | 4. Betriebsgrenzen: Die Deutsche Bahn und die entsprechenden Agenturen, die im Auftrag der DB tätig sind, beenden die Praxis, für bestimmte Serviceaufgaben Zahlungen zu fordern (3S-Zentralen, Reisezentren, Auskünfte usw.). Die Agenturen erhalten dafür einen Ausgleich durch die DB. Bahnhöfe, die im privaten oder öffentlichen Besitz sind und bestimmte Aufgaben wahrnehmen, erhalten einen finanziellen Beitrag für ihre Arbeit von der DB. | 5. Zuständigkeitsgrenzen: Es gibt 19 Aufgabenträger im ÖPNV im Land Brandenburg. Die Kooperation zur Lösung von landesspezifischen Aufgaben wird nicht ausreichend voran gebracht. „Runde Tische“ für Orte, Regionen, Gebiete, die Kulturlandschaft sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Ziele, Standards und Organisationen zur Durchsetzung der Aufgabe müssen neu diskutiert und umgesetzt werden. Die Kunden müssen im Mittelpunkt des Handels stehen. | 6. Informationsgrenzen: Wir entlassen das Ministerium (MIL) in Brandenburg nicht aus der Verantwortung für ein umfassendes Berichtswesens gegenüber Landtag, Abgeordneten, Entscheidungsträgern und Bürgern. Dazu sind alle Möglichkeiten auszubauen (Bericht an den Landtag, Statistisches Jahrbuch, Internetseite des MIL, Bereitstellungen zusätzlicher Daten für die Abgeordneten usw.). Umfassende Informationen sind eine notwendige Bedingung in einer lebendigen Demokratie. | 7. Verantwortlichkeitsgrenzen: Im Jahre 2014 haben wir die Forderung gestellt - innerhalb der Wiesenburger Erklärungen - nach der strukturellen, persönlichen, personellen und politischen Verantwortlichkeit bei der konkreten Ausgestaltung der Bahnpolitik an die Fraktionen und Abgeordneten des Bundestages. Keine Antwort. Wir werden die Frage der Verantwortlichkeit darum in Form einer Petition bis zum 20.12.2015 an den Bundestag wiederholen. | 8. Regionalgrenzen: Es gibt sie noch, die lebendigen Dörfer! Dörfer und Ortsteile mit Bahnanschluss haben eine Lebensader, die nicht durchtrennt werden darf. Darum unsere Forderung, keine weiteren Bahnhöfe im ländlichen Raum zu schließen und die bestehenden Haltepunkte zu erhalten, auszubauen und anzufahren. Keine Vorbeifahrt der Züge an den anliegenden Dörfern. Die Servicekultur (Arbeit für die Kunden) muss wieder eine höhere Wertschätzung und Qualitätsstufe erhalten. | 9. Kulturgrenzen: Ein Bahnhofssanierungskonzept für die Orte und Bürger und mit den Bürgern, daran wollen wir mitarbeiten. Mobilität ist eine Daseinsvorsorge, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein muss, sie verlangt neues Denken und grenzenlose Zusammenarbeit für den Erhalt lebendiger Dörfer und Städte. Der Prozess soll durch den Kooperationsrat und die Runden Tische vor Ort gesteuert werden. Als Beispiel können die Bahnhöfe Calau, Neustadt/D. und Forst dienen (2015). | 10. Erreichbarkeitsgrenzen: Es ist ein nahtloser Übergang zu anderen Verkehrsmitteln zu erreichen (Busse, Bahnen, Fahrrad, Zubringerautos, Straßenbahnen, S+U-Bahnen und zu Fuß). Deutliche Wegeleit- und Infobeschilderungen zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln sind zu installieren. Die Übersichtstafeln über die Busabfahrten, zu den Schiffsanlegern, Radfahr– und Wanderwegen sind weiter auszubauen und in einer Gesamtkonzeption zu integrieren. | 11. Raumgrenzen (öffentlicher Raum): Die Deutsche Bahn (Station und Service) hat mit dem Umbau und der Neugestaltung der Bahnhöfe/Haltestellen für die kleinen und mittelgroßen Stationen einen Standard für den Zugangsbereich und für die Bahnsteige festgelegt. Es ist unmenschlich, „Kunden“ ca. 70 cm Wartebereich anzubieten. Wir fordern einen Standard für die Bahnsteige von wenigstens 200 cm, in denen man sicher und angenehm umhergehen, warten und sitzen kann. | 12. Solidaritätsgrenzen: In Brandenburg ist die Zusammenarbeit mit den außerparlamentarischen Initiativen nicht ausreichend. Das muss sich ändern. Es gab/gibt hunderte von Forderungen und Initiativen in unserem Land. Bisher haben wir es noch nicht verstanden, mit einer Stimme zu sprechen. Nur in einem gemeinsamen Auftreten können die Forderungen ein Gewicht bekommen. Nicht die Form, nicht der Name ist entscheidend, sondern der Inhalt und der Wille, etwas zu verändern. |
|
|
| |