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Forderungen
 
Wir  fordern: Beendigung der weiteren Zerstörung der Infrastruktur der Bahn,  Diskussion auf breiter Ebene zur Zukunft der Bahn/Bahnhofskultur,  Einstellung von Mitarbeitern auf den Bahnhöfen im ländlichen Raum,  Aktivierung von Bahnhofsgebäuden, Beendigung der Zerstörung der  Servicekultur und Wiederaufnahme des regionalen Güterverkehrs in  Brandenburg.  
 
  
 1. Der Bundestag, der Bundesrat und die Parteien:  Der Bundestag und der Bundesrat sind entsprechend dem Staatsrecht die  obersten Instanzen des Rechtsystems in der Bundesrepublik. Der  Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle der Regierung und der  Exekutive  des Bundes aus. Damit ist der Bundestag der direkte  Eigentümer der Deutschen Bahn (100 %). In der Verfassung steht zur  Eigentumsverantwortung: Artikel 14/2:  „Eigentum verpflichtet.  Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wir  sind der Auffassung, dass der Bundestag und der Bundesrat seiner  Verantwortung im Sinne des Artikel 14 nicht nachkommen. Eine Diskussion  über die Bahn ist notwendig. 
 
2.   Landtag Brandenburg: Der Landtag Brandenburgs muss seine Verantwortung  im Sinne der Verfassung über den Bundesrat wahrnehmen (Bahn). Als Stimme  im Bundesrat sollte das Land seinen Einfluss geltend machen, um eine  Änderung der praktischen und politischen Arbeit des Bundesministeriums  für  Verkehr (BMVI) in Sinne des Artikels 14 der Verfassung der BRD zu  veranlassen. 
 
3.   Landtag Brandenburg: Das MIL legt jedes Jahr dem Landtag einen Bericht  über die Infrastrukturentwicklung im Land Brandenburg vor. In diesem  Bericht wird schwerpunktartig auch die Situation der Bahn behandelt.  Ausgehend von der Situation sind jedes Jahr die Ziele zur Verbesserung  und Ausbau der Infrastruktur (Bahn) zu bestimmen. 
 
4.   Landtag  Brandenburg: Im Ausschuss Infrastruktur wird zweimal in der   Zeit der Legislaturperiode des Landtages zusammen mit Verbänden aus  Brandenburg/Berlin, Bürgerinitiativen, Wissenschaftlern und Spezialisten  eine Diskussion zu den Berichten des MIL, durchgeführt. Die Beteiligten  haben das Recht, schriftlich Vorschläge und Kritiken vorzubringen. Im  Prozess der  Diskussionen sind erhebliche strukturelle, politische und  kulturelle Verbesserungen zu erreichen. Der Landes-Nahverkehrsplan soll  zu einem Landes-Mobilitätsplan weiterentwickelt werden.
 
5.  Parteien: Die Parteien im  parlamentarischen System der BRD müssen eine  öffentliche Diskussion zur Verantwortung der Mitglieder des Bundestages  über die Zerstörung der Infrastruktur/ Bahnhofskultur in unserem Land  beginnen. 
6.   Kreise, Ämter, Städte und Gemeinden:  Die Bewohner des Landes  Brandenburg/Berlin nehmen Einfluss über die  Parteien und ihre gewählten  Vertreter, über die  gewählten Institutionen in ihrer Heimat, zur   Verbesserung und  Ausbau der Infrastruktur (Bahn).  
7.   Deutsche Bahn: Der Bundestag und der Bundesrat verändern die politische  Aufgabenstellung für die Deutsche Bahn, ohne dass es zur  Verschlechterung  der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse führt. Das ist  möglich: Reduktion der Großprojekte und Ausbau in der Fläche, Erhöhung  der Servicekultur und  der Stärkung der Bahnhöfe, nicht mit Events,  sondern  mit Reisekultur.
 
8.  Öffentlichkeit: Im Rahmen des „Tages des Bahnhofs“ und zur 3.  Landeskonferenz am 24.10.2015,  wird eine breite Diskussion zur  gegenwärtigen Situation zur Bahn in Brandenburg (BB21) geführt. Die  Organisation erfolgt über das Bündnis BB21.